Vier Gebote für die Logo-Gestaltung
1. Gebot: Verständlichkeit
Wenn man einen Firmen- und/oder Markennamen mit einem grafischen Symbol kombiniert, spricht man von einer Wort-Bildmarke. Dabei sollte das Bild entweder die Bedeutung des Namens unterstreichen oder auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisen.
2. Gebot: Unverwechselbarkeit
Nicht nur, wer einen häufigen Namen führt, tut gut daran, sich zu unterscheiden. Wenn das eigene schon auf den ersten Blick an dieses oder jenes erinnert, wird es nicht unbedingt dazu beitragen, ein eigenes Profil zu entwickeln. Außerdem könnte das Image jener Fremdmarke, an die das eigene Logo erinnert, negativ sein.
3. Gebot: Einprägsamkeit
Nicht alles, was einzigartig ist, ist leicht zu merken. Im Gegenteil: Versuchen Sie einmal Picassos weltberühmtes Gemälde „La Guernica“ aus dem Gedächtnis nachzuzeichnen. Bei den Logos von Mercedes, Adidas, Nike & Co. wird Ihnen das bestimmt gelingen. Einfachheit ist einprägsam.
4. Gebot: Reproduzierbarkeit
Technisch sind bunte Logos heutzutage kein Problem, jeder kann sich einen Farbdrucker kaufen. Aber wie wirkt es auf einem Fax, aus der Entfernung, als Stempel, auf einer Schirmkappe gestickt, auf einem Werbekuli oder als Verzierung einer Jubiläumstorte? Ein Logo ist kein Kunstwerk, sondern ein „Hinweisschild“, das zu ihrem Unternehmen führen soll.
Tipp:
Gute Logos müssen auch in einer Breite von 20 Millimetern noch deutlich erkenn- und lesbar sein. Ist das nicht der Fall, ändern Sie den Schrifttyp und verwenden Sie notfalls eine Abkürzung. Auch die Bayrischen Motorenwerke haben das getan.
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